Registrierungsgebühr Mauritius Immobilienkauf 2026

Eilmeldung: 5 statt 10 Prozent – gute Nachrichten für Immobilienkäufer auf Mauritius

Eine wichtige Entlastung für alle, die ihren Plan B auf Mauritius verwirklichen möchten

Es gibt Nachrichten, die interessant sind. Und es gibt Nachrichten, die bei einer größeren Immobilienentscheidung einen erheblichen finanziellen Unterschied machen.

Diese Nachricht gehört eindeutig zur zweiten Kategorie:

Die geplante Erhöhung der Registrierungsgebühr für ausländische Immobilienkäufer von 5 auf 10 Prozent soll zurückgenommen werden.

Der am 24. Juli 2026 veröffentlichte Finance Bill sieht vor, die im vergangenen Jahr eingeführte besondere 10-Prozent-Regelung für Immobilienkäufe durch Nicht-Staatsbürger wieder aus dem Gesetz zu streichen.

Wird der Finance Bill in dieser Form verabschiedet, bleibt es für den Käufer bei der regulären Registrierungsgebühr von 5 Prozent.

Für alle, die sich mit dem Kauf einer Villa, eines Apartments oder einer anderen genehmigten Wohnimmobilie auf Mauritius beschäftigen, ist das eine ausgesprochen positive Entwicklung.


Das Wichtigste in Kürze

Der aktuelle Finance Bill 2026 bringt eine entscheidende Entlastung für ausländische Immobilienkäufer auf Mauritius:

  • Die geplante Erhöhung der Registrierungsgebühr von 5 auf 10 Prozent soll zurückgenommen werden.

  • Wird der Gesetzentwurf in dieser Form verabschiedet, bleibt es für Käufer bei der regulären Registrierungsgebühr von 5 Prozent.

  • Eine zusätzliche Abgabe von 10 Prozent ist nur für bestimmte Wohnimmobilien auf State Land oder Pas Géométriques vorgesehen.

  • Diese zusätzliche Abgabe muss laut Finance Bill vom Verkäufer beziehungsweise Übertragenden getragen werden – nicht vom Käufer.

  • Für notarielle Vorverträge, die bereits vor dem 19. Juni 2026 abgeschlossen wurden, ist eine Übergangsregelung vorgesehen.

  • Da es sich aktuell noch um einen Gesetzentwurf handelt, bleibt die endgültig verabschiedete Fassung abzuwarten.

Für deinen Plan B bedeutet das: Die befürchtete Verdoppelung der Käuferabgabe soll nicht kommen. Damit kannst du deinen Immobilienkauf auf Mauritius wieder auf einer deutlich kalkulierbareren Grundlage planen.

 

 

Eilmeldung: 5 statt 10 Prozent – gute Nachrichten für Immobilienkäufer auf Mauritius

Eine wichtige Entlastung für alle, die ihren Plan B auf Mauritius verwirklichen möchten

Es gibt Nachrichten, die interessant sind. Und es gibt Nachrichten, die bei einer größeren Immobilienentscheidung einen erheblichen finanziellen Unterschied machen.

Diese Nachricht gehört eindeutig zur zweiten Kategorie:

Die geplante Erhöhung der Registrierungsgebühr für ausländische Immobilienkäufer von 5 auf 10 Prozent soll zurückgenommen werden.

Der am 24. Juli 2026 veröffentlichte Finance Bill sieht vor, die im vergangenen Jahr eingeführte besondere 10-Prozent-Regelung für Immobilienkäufe durch Nicht-Staatsbürger wieder aus dem Gesetz zu streichen.

Wird der Finance Bill in dieser Form verabschiedet, bleibt es für den Käufer bei der regulären Registrierungsgebühr von 5 Prozent.

Für alle, die sich mit dem Kauf einer Villa, eines Apartments oder einer anderen genehmigten Wohnimmobilie auf Mauritius beschäftigen, ist das eine ausgesprochen positive Entwicklung.

Warum diese Entscheidung so wichtig ist

Gerade bei hochwertigen Immobilien geht es nicht um einen kleinen Nebenkostenposten.

Eine Verdoppelung von 5 auf 10 Prozent hätte bedeutet, dass Käufer zusätzlich einen erheblichen Betrag hätten einplanen müssen. Geld, das dann beispielsweise nicht mehr für die Einrichtung, eine hochwertige Ausstattung, notwendige Umbauten oder schlicht als finanzielle Reserve zur Verfügung gestanden hätte.

In meinen Gesprächen mit Kunden habe ich in den vergangenen Monaten deutlich gespürt, wie groß die Verunsicherung durch diese geplante Erhöhung war.

Dabei ging es meinen Kunden selten um die Frage, ob sie sich die Immobilie grundsätzlich leisten können. Wer sich nach vielen erfolgreichen Berufsjahren einen neuen Lebensmittelpunkt auf Mauritius aufbaut, plant in der Regel solide und langfristig.

Die entscheidende Frage lautete vielmehr:

Kann ich mich darauf verlassen, dass die Rahmenbedingungen für meine Investition vernünftig und nachvollziehbar bleiben?

Genau deshalb ist diese Korrektur so wichtig. Sie reduziert nicht nur die Erwerbsnebenkosten. Sie sendet auch ein Signal, dass berechtigte Einwände aus dem Markt wahrgenommen werden.

Was sich im Finance Bill konkret geändert hat

Im Finance Act 2025 war vorgesehen worden, dass bestimmte Übertragungen von Wohnimmobilien an Nicht-Staatsbürger ab dem 1. Juli 2026 mit einer Registrierungsgebühr von 10 Prozent belastet werden.

Der neue Finance Bill 2026 sieht nun ausdrücklich vor, den entsprechenden Abschnitt 3(1G) des Registration Duty Act wieder aufzuheben. Genau dieser Abschnitt enthielt die besondere 10-Prozent-Regelung für ausländische Käufer.

Das bedeutet nach dem derzeitigen Entwurf:

Die besondere Käufergebühr von 10 Prozent soll entfallen.

Damit würde für den Käufer wieder der reguläre Satz von 5 Prozent maßgeblich bleiben.

Das ist der entscheidende Punkt für alle, die aktuell einen Immobilienkauf auf Mauritius vorbereiten.

Warum es jetzt trotzdem Berichte über eine 10-Prozent-Abgabe gibt

An dieser Stelle ist eine saubere Unterscheidung wichtig.

Der Finance Bill enthält tatsächlich weiterhin eine neue zusätzliche Abgabe in Höhe von 10 Prozent. Diese betrifft jedoch nicht grundsätzlich den ausländischen Käufer.

Vorgesehen ist die zusätzliche Abgabe ausschließlich bei der Übertragung einer Wohnimmobilie:

  • auf State Land oder
  • auf sogenannten Pas Géométriques

an einen Nicht-Staatsbürger.

Entscheidend ist dabei:

Diese zusätzliche Abgabe ist laut Gesetzentwurf vom Verkäufer beziehungsweise vom Übertragenden zu zahlen – nicht vom Käufer.

Der Finance Bill verwendet dafür ausdrücklich den Begriff „transferor“. Das ist die Person oder Gesellschaft, die das Eigentum überträgt. Die Abgabe wird im Entwurf mit 10 Prozent festgelegt.

Nicht jedes Leasehold-Grundstück und nicht jede Immobilie am Meer ist betroffen

Dieser Punkt wird in ersten Berichten teilweise zu stark vereinfacht.

Die neue Verkäuferabgabe gilt nicht automatisch für jedes Grundstück mit einem Leasehold-Vertrag. Sie gilt ebenso wenig pauschal für jede Villa oder jedes Apartment, das in der Nähe des Meeres liegt.

Der Wortlaut des Finance Bills bezieht sich konkret auf Wohnimmobilien, die sich auf State Land oder Pas Géométriques befinden und an einen Nicht-Staatsbürger übertragen werden.

Pas Géométriques sind eine in Mauritius besonders behandelte Kategorie von Küstenflächen. Bei solchen Immobilien müssen Eigentumsstruktur, Landtitel und Nutzungsrechte ohnehin besonders sorgfältig geprüft werden.

Aus meiner Erfahrung ist das genau der Punkt, an dem pauschale Aussagen gefährlich werden.

Eine Immobilie kann direkt am Meer liegen und trotzdem eine andere rechtliche Grundstücksstruktur haben. Umgekehrt kann ein Objekt als „Beachfront Property“ beworben werden, obwohl die tatsächlichen Rechte am Grundstück deutlich komplizierter sind, als es das Verkaufsprospekt vermuten lässt.

Deshalb schaue ich bei einer Immobilie nie nur auf das schöne Bild, den Meerblick oder die Bezeichnung des Projekts. Entscheidend sind immer auch:

  • der konkrete Landtitel,
  • die Eigentums- oder Leasehold-Struktur,
  • die Genehmigung für den Erwerb durch Nicht-Staatsbürger,
  • die vertragliche Kostenverteilung,
  • und die Frage, welche Abgaben tatsächlich Käufer oder Verkäufer tragen.

Eine Übergangsregelung schützt bereits vorbereitete Verkäufe

Der Finance Bill enthält außerdem eine Übergangsregelung.

Die zusätzliche Verkäuferabgabe soll nicht gelten, wenn vor dem 19. Juni 2026 bereits ein entsprechender Vorvertrag geschlossen wurde und dieser Vertrag vor einem Notar ausgearbeitet und unterzeichnet worden ist.

Der Entwurf nennt dabei insbesondere notarielle Reservierungsverträge bei einem Kauf nach dem VEFA-Modell sowie notarielle „Promesses de Vente“.

Auch hier kommt es auf die konkrete Vertragsform an. Eine einfache Reservierungsbestätigung, ein nicht notariell beurkundetes Angebot oder eine lose schriftliche Vereinbarung muss nicht automatisch ausreichen.

Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum bei Immobiliengeschäften auf Mauritius nicht nur das Datum eines Dokuments zählt. Entscheidend ist ebenso, welches Dokument tatsächlich unterschrieben wurde, in welcher Form und vor wem.

Meine persönliche Einschätzung

Ich arbeite seit 1990 im Bau- und Immobilienbereich und habe in verschiedenen Ländern erlebt, wie stark politische oder steuerliche Entscheidungen einen Immobilienmarkt beeinflussen können.

Seit ich selbst auf Mauritius lebe und hier deutsche, österreichische und Schweizer Kunden begleite, sehe ich das Thema noch einmal aus einer anderen Perspektive.

Ich beobachte den Markt nicht aus der Entfernung. Ich spreche regelmäßig mit Bauträgern, Maklern, Banken, Notaren, Projektverantwortlichen und den Stellen, die an Genehmigungs- und Aufenthaltsverfahren beteiligt sind.

Als die geplante 10-Prozent-Regelung bekannt wurde, war die Reaktion im Markt deutlich. Die Verdoppelung hätte aus meiner Sicht vor allem jene Käufer getroffen, die bewusst, langfristig und mit einem klaren Konzept investieren möchten.

In den vergangenen Wochen wurde deshalb hinter den Kulissen intensiv diskutiert. Verschiedene Marktteilnehmer haben auf die möglichen Folgen für Investoren, Bauträger und den Immobilienstandort Mauritius hingewiesen.

Der Finance Bill selbst nennt keine politische Begründung dafür, warum die Regelung nun wieder aufgehoben werden soll. Die jetzt vorliegende Korrektur zeigt jedoch, dass die ursprünglich vorgesehene Belastung nicht unverändert bestehen bleiben soll.

Das halte ich für vernünftig.

Mauritius braucht keine kurzfristigen Kaufentscheidungen. Die Insel profitiert am stärksten von Menschen, die hier langfristig leben, investieren und Verantwortung übernehmen möchten.

Was bedeutet die Nachricht für deinen Plan B?

Du musst wegen dieser Nachricht nicht überstürzt handeln.

Aber du kannst deine Planung jetzt wieder auf einer deutlich vernünftigeren Grundlage fortsetzen.

Wenn du bereits über einen Immobilienkauf auf Mauritius nachdenkst, solltest du im nächsten Schritt nicht einfach möglichst viele Angebote sammeln. Viel wichtiger ist es, zunächst einige grundlegende Fragen zu beantworten:

Welche Region passt zu deinem tatsächlichen Alltag?

Möchtest du dauerhaft hier leben, mehrere Monate im Jahr auf Mauritius verbringen oder die Immobilie teilweise vermieten?

Benötigst du mit dem Kauf gleichzeitig eine Aufenthaltsgenehmigung?

Kaufst du eine fertige Bestandsimmobilie oder ein Objekt, das erst noch gebaut wird?

Und welche rechtliche Struktur hat das konkrete Grundstück?

Gerade auf Mauritius können zwei äußerlich vergleichbare Immobilien rechtlich, baulich und wirtschaftlich völlig unterschiedlich sein.

Der Kaufpreis allein sagt darüber erstaunlich wenig aus.

Mein Rat: Erst die Struktur prüfen, dann die Aussicht genießen

Ich verstehe sehr gut, warum sich Menschen in eine Immobilie auf Mauritius verlieben.

Man steht auf einer Terrasse, blickt über das Meer oder in einen tropischen Garten und spürt sofort: Hier könnte ein neues Kapitel beginnen.

Dieses Gefühl ist wertvoll. Es sollte aber nicht die einzige Grundlage einer Investitionsentscheidung sein.

Ich habe in meiner beruflichen Laufbahn zu viele Immobilien gesehen, die auf den ersten Blick beeindruckend wirkten, bei denen sich später jedoch Fragen zur Bauqualität, zur Entwässerung, zur Grundstücksstruktur, zu Vertragsklauseln oder zu den tatsächlichen Nebenkosten gestellt haben.

Mein Ansatz ist deshalb stets:

Zuerst prüfen wir die Substanz und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Danach darf die Begeisterung entscheiden.

Die aktuelle Nachricht zur Registrierungsgebühr ist eine echte Erleichterung. Sie ersetzt jedoch nicht die sorgfältige Prüfung des konkreten Objekts.

Der derzeitige rechtliche Stand

Bei dem veröffentlichten Dokument handelt es sich zum jetzigen Zeitpunkt um den Finance Bill No. XII of 2026, also um einen Gesetzentwurf.

Der Entwurf wurde am 24. Juli 2026 veröffentlicht. Auf der offiziellen Übersicht der bereits verabschiedeten Gesetze ist der Finance Act 2026 derzeit noch nicht aufgeführt. Das parlamentarische Verfahren muss daher abgewartet werden. (Mauritius Assembly)

Die Richtung ist dennoch klar:

Der besondere 10-Prozent-Satz für ausländische Immobilienkäufer soll wieder gestrichen werden.

Sobald die endgültige Gesetzesfassung veröffentlicht ist, werde ich diesen Beitrag entsprechend aktualisieren.

Den Finance Bill 2026 im Original lesen

Der vollständige Finance Bill umfasst 128 Seiten und ist in englischer Sprache veröffentlicht worden.

Die für Immobilienkäufer besonders relevanten Änderungen findest du insbesondere:

  • auf den Seiten 58 und 59 zur zusätzlichen Verkäuferabgabe,
  • sowie auf Seite 79 zur Aufhebung der besonderen Käuferregelung.

Finance Bill 2026 im englischen Original herunterladen

Zusätzlich stelle ich eine verständliche deutsche Zusammenfassung der immobilienrelevanten Passagen bereit:

Deutsche Zusammenfassung herunterladen

Du planst den Kauf einer Immobilie auf Mauritius?

Dann sollte dein erster Schritt nicht die Besichtigung von zehn zufällig ausgewählten Häusern sein.

In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir zunächst, welche Immobilie, welche Region und welche rechtliche Struktur wirklich zu deinem Plan passen.

Anschließend kann ich gezielt passende Objekte aus dem Markt auswählen, unabhängig von einem einzelnen Bauträger oder Makler.

So entsteht keine beliebige Besichtigungstour, sondern eine klare, fundierte Vorauswahl.

Kostenfreies Erstgespräch vereinbaren

Herzliche Grüße aus Mauritius

Armin Schreiber
Immobilien-Kurator und Experte für Bau- und Aufenthaltslösungen auf Mauritius
Bau- und Projekterfahrung seit 1990

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Maßgeblich sind der englische Originaltext, die endgültig verabschiedete Gesetzesfassung sowie die Prüfung des konkreten Immobiliengeschäfts durch einen zugelassenen Notar beziehungsweise Steuerberater.

 

Du willst auf Mauritius nicht irgendetwas kaufen, sondern die richtige Struktur für deine persönliche Situation finden? Dann sichere dir jetzt ein kostenfreies Erstgespräch.

Armin Schreiber | Immobilien-Kurator & Experte für Bau- und Aufenthaltslösungen auf Mauritius

Armin immobilienexperte mauritius im büro

Häufige Fragen (FAQ)

Ja – aber nicht unbeschränkt. Ausländer können auf Mauritius nur über zugelassene Erwerbsmodelle kaufen, etwa PDS, Smart City oder bestimmte G+2-Apartments. Ein freier Kauf wie in Deutschland ist nicht möglich. Welches Modell passt, hängt von deinen Zielen ab.

Nein. Der Aufenthaltstitel ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft – unter anderem an einen Mindestkaufpreis von mehr als USD 375.000 bei qualifizierenden Programmen. Nicht jede Immobilie erfüllt diese Kriterien automatisch.

Der Kaufpreis ist nur ein Teil. Hinzu kommen Notarkosten, Registrierung, Abgaben, Bankgebühren, eventuelle Prüfungskosten und Möblierung. Wer nur den Listenpreis kalkuliert, erlebt oft unangenehme Überraschungen.

 Diese Programme unterscheiden sich rechtlich, steuerlich und in ihren Aufenthaltsregelungen. Sie sind nicht austauschbar. Welches Modell für deine Situation sinnvoll ist, hängt von Kaufpreis, Nutzungsziel und Aufenthaltsstrategie ab.

Off-Plan kann attraktiv sein – birgt aber Risiken wenn der Vertrag nicht sorgfältig geprüft wird. Lieferumfang, Fristen, Ausführungsqualität und Sicherungsmechanismen müssen klar geregelt sein, bevor unterschrieben wird.

Weil Verkäufer und Projektvertrieb naturgemäß ihre eigene Perspektive vertreten. Ein unabhängiger Experte prüft die Immobilie technisch, rechtlich und strategisch – ausschließlich in deinem Interesse. Das spart im Nachhinein oft mehr als es kostet.

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