EDB-GENEHMIGUNG · LOA
Nach dem Reservierungsvertrag wird die Genehmigung beim EDB beantragt
Nachdem der Reservierungsvertrag – bei Neubau- und Off-Plan-Projekten
der Contrat de Réservation Préliminaire (CRP) –
unterschrieben ist und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen,
wird der Antrag beim
Economic Development Board Mauritius (EDB)
eingereicht.
Das EDB prüft den vorgesehenen Immobilienerwerb, den Käufer und die
eingereichten Unterlagen.
Erst wenn die erforderliche EDB-Genehmigung beziehungsweise der
LOA – Letter of Approval – vorliegt, kann der
endgültige Kaufvertrag beim Notar abgeschlossen werden.
ECONOMIC DEVELOPMENT BOARD
Was ist das EDB?
Das Economic Development Board Mauritius (EDB)
ist die zuständige staatliche Stelle für zahlreiche Investitions-
und Immobilienverfahren ausländischer Käufer auf Mauritius.
Beim Immobilienkauf wird unter anderem geprüft, ob der konkrete
Erwerb den geltenden Voraussetzungen entspricht und ob die
erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
KYC & EDB-UNTERLAGEN
Welche Unterlagen werden eingereicht?
Welche Dokumente benötigt werden, hängt von der Immobilie, dem
Erwerbsmodell und der Käuferstruktur ab.
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CRP / Reservierungsvertrag
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KYC-Unterlagen
Know Your Customer
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Source of Funds (SoF)
Nachweis über die Herkunft der Kaufmittel
Je nach persönlicher Situation, Finanzierung oder Käuferstruktur
können weitere Dokumente erforderlich sein.
AUS UNSERER PRAKTISCHEN ERFAHRUNG
etwa 1 bis 6 Monate
Wie lange das Verfahren dauert, hängt unter anderem von der
Immobilie, dem Erwerbsmodell, der Vollständigkeit der Unterlagen
und möglichen Rückfragen ab.
Je vollständiger der Antrag von Anfang an eingereicht wird,
desto besser lässt sich der weitere Kaufprozess planen.